Sonderformular Pfingstferien: 2020 Notbetreung_Antrag_Pfingstferien
Notbetreuung (erweitert)
“Weil das wirtschaftliche Leben in den nächsten Tagen langsam wieder hochfährt, weiten wir die Notbetreuung in Baden-Württemberg aus.
Die erweiterte Notbetreuung ab dem 27. April 2020 gibt es für Schülerinnen und Schüler
- an Grundschulen,
- in Grundschulstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren,
- Grundschulförderklassen,
- Schulkindergärten,
- in den Klassenstufen 5 bis 7 an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen,
- sowie für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, soweit sie noch nicht wieder am Betrieb der Einrichtung oder der Tagespflegestelle teilnehmen.
Berechtigt zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte beide einen Beruf ausüben, dessen zugrundeliegende Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur nach § 1a Absatz 8 der Corona-Verordnung beiträgt, und sie unabkömmlich sind oder – und das ist neu – eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind.
Das Vorliegen der Voraussetzungen muss durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherrn belegt werden. Außerdem muss versichert werden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes bleibt das Angebot weiterhin eine Notbetreuung.”
[Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-27-april-2020/]
Hier finden Sie das Anmeldeformular zur erweiterten Notbetreuung.